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Liebe Eltern,

vielleicht haben Sie heute in den Medien bereits von der neuen Corona- Betreuungsverordnung erfahren, die Schulen wurden in einer Eil-Mail erst am Freitagabend darüber informiert.

Die o.g. Verordnung enthält die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler. Damit gemeint sind FFP2-Masken, KN 95- oder N95-Masken und medizinische Masken. Das Tragen einer Alltagsmaske aus Stoff ist nun nicht mehr erlaubt. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule kann nur dann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden, wenn aufgrund der Passform keine medizinische Maske sitzt. Insbesondere bei den leichteren medizinischen Masken können jedoch die Gummis verkürzt werden, sodass in der Regel Ihrem Kind auch diese Maske passen müsste.

Ich möchte Sie bitten, soweit wie möglich auf Stoffmasken zu verzichten und Ihr Kind im Laufe der nächsten Woche für die Präsenztage mit o.g. medizinischen Masken zu versorgen.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen

Natalie Kusch

Schulleiterin

Meta