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Liebe Eltern,

inzwischen wurden die Coronaselbsttests für unsere Schülerinnen und Schüler in die Schule geliefert. Es handelt sich um den Clinitest Rapid Covid-19 Antigen Self-Test der Firma Siemens. Viele von Ihnen sind besorgt über die Durchführung der Tests in der Schule. Ich erhalte zahlreiche Mails von Ihnen mit vielen Vorschlägen zur Veränderung. Wir alle werden mit der Durchführung der Selbsttest durch unsere Schülerinnen und Schüler vor neue Herausforderungen gestellt.

Zusätzlich zu den Vorgaben des Schulministeriums trat gestern die Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW in einer neuen Fassung in Kraft. Diese ist verbindlich. Auch darin ist festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tägiges Personal wöchentlich zwei Coronaselbsttests durchführen müssen. Für Schülerinnen und Schüler finden die Testungen ausschließlich in der Schule statt. Nicht getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.

Wir haben die Selbsttests im Kollegium ausprobiert und uns über die Abläufe bei den Testungen in den Notgruppen und in den Klassen verständigt. Sie haben über Ihre Klassenlehrerin bereits Bildmaterial erhalten, das die Testdurchführung beschreibt. Wir werden den dort dargestellten Ablauf mit den Kindern durchsprechen. Ich möchte Sie herzlich darum bitten, uns zu unterstützen und den Testvorgang mit Ihrem Kind durchzusprechen. Alle Testmaterialien liegen vorbereitet auf den Plätzen. Die Kinder führen die Tests selbstständig durch, wir begleiten und beaufsichtigen dabei.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind an den Selbsttestungen in der Schule teilnimmt, müssen Sie Ihre Klassenlehrerin umgehend informieren. Es bedeutet, dass Ihr Kind vom Präsenzunterricht/Notbetreuung ausgeschlossen wird und am Distanzunterricht teilnehmen muss. Fehltage entstehen dadurch nicht. Sie haben alternativ die Möglichkeit, mit Ihrem Kind zu einem Schnelltest-Zentrum zu fahren und können der Klassenlehrerin dann einen entsprechenden Nachweis (in Papierform) vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

Bereits in dieser Woche müssen sich alle Kinder, die unsere Notbetreuung besuchen, selbst testen. Am Donnerstag findet die Testung der Kinder aus den Klassen 1 und 2 und am Freitag der Kinder aus den Klassen 3 und 4 statt. Im Wechselunterricht wird die Selbsttestung an allen Tagen außer dem Wechseltag im Klassenraum Ihres Kindes durchgeführt. Einzelheiten erfahren Sie über Ihre Klassenlehrerin.

Im Falle eines positiven Testergebnisses werden wir umgehend mit den Eltern Kontakt aufnehmen und in der Zwischenzeit das Kind in einem vorbereiteten Raum betreuen, bis es abgeholt wird.

Nach unserem Kenntnisstand gilt bei einem positiven Testergebnis folgende Regelung gemäß aktueller Corona-Test-und Quarantäneverordnung NRW vom 8. April 2021 § 13.

§ 13 Umgang mit positivem Coronaselbsttest

Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) zu unterziehen. Sie haben dabei vorab die Teststelle von dem positiven Selbsttest zu unterrichten. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingenderforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.

Liebe Eltern, uns ist die schwierige Situation sehr bewusst. Es ist uns besonders wichtig, unsere Kinder pädagogisch zu begleiten und Ihnen und Ihrem Kind die Sicherheit zu geben, die es braucht. Wir machen uns viele Gedanken, um die Durchführung der Selbsttests. Unsere pädagogischen Hinweise dazu habe ich Ihnen angehangen.

Falls Sie weitere Rückfragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Kusch

Rektorin

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