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Wuppertal, den 20.03.2020

 

Liebe Eltern,

am heutigen Freitag 20.03.2020, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW mitgeteilt:

 

Coronavirus: Ausweitung der Notbetreuung an Schulen

Ministerin Gebauer: Schulen stellen Notbetreuung auch am Wochenende und in den Osterferien sicher

 

// Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab dem kommenden Montag, 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern:

Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärt: „Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen. Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können.“ //

 

Quelle:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200320_Notbetreuung/index.html

 

Siehe auch 8. Schulmail:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200320/index.html

 

Was bedeutet das für unsere Schule?
Ab kommenden Montag haben alle Eltern unserer Schule, die nachweislich in Berufen im Bereich der „kritischen Infrastruktur“ arbeiten, auch unabhängig von der beruflichen Situation des Partners/der Partnerin oder anderen Elternteils die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Es müssen also nicht mehr beide Elternteile in „kritischen Infrastrukturen“ arbeiten. Für Alleinerziehende gelten die Regelungen weiter wie bisher.

 

Wir gewährleisten im Bedarfsfall eine Betreuung auch am Wochenende und in den Osterferien! Bitte melden Sie sich ab Montag telefonisch oder per Mail bei uns, falls diese Regelung für Sie zutrifft. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt!

 

Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen Sie alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.  Denken Sie an die Gesundheit Ihres Kindes!

 

Das Team der GS Hütterbusch kann die geplante Ausweitung angesichts der großen Herausforderungen nachvollziehen, die zurzeit auf unsere gesamte Gesellschaft zukommen und zeigt sich solidarisch mit allen Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten! Dafür werden wir innerschulisch Lösungen finden und die Notbetreuung zuverlässig gewährleisten!

 

Herzliche Grüße im Namen des Teams der GS Hütterbusch!

 

Natalie Kusch

Schulleiterin

 

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