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Wuppertal, den 15.03.2020

Vorläufige Regelungen zur Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020

Liebe Eltern,
wie Sie unseren Infos entnehmen können, werden ab Mittwoch, 18.03.20, nur noch in Ausnahmefällen Kinder in die Notbetreuung aufgenommen! Hierzu gibt es inzwischen eine Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, hier ein Auszug zu den Aufnahmevoraussetzungen in eine Notbetreuung:

// Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Erziehungsberechtigten sogenannte „Schlüsselpersonen“ sind. Das sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. //

Wir hoffen, dass wir spätestens am Montag einen Musterbrief erhalten werden, den wir Ihnen hier auf der Homepage zur Verfügung stellen können. Nach letztem Stand gelten folgende Kriterien für die Zulassung zur Notbetreuung, die ich als Schulleitung streng überprüfen muss:
  • Ihr Kind wird nur zugelassen, wenn alle Erziehungsberechtigten und/oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebenden Personen zu einer der aufgeführten Berufsgruppen gehören.
  • Für alle entsprechenden Erwachsenen muss dann eine eigene Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden.
  • Diese Bescheinigungen sind bis spätestens Dienstag, 17.03.2020, 11.00 Uhr schriftlich in unserer Schule einzureichen.
Die Bescheinigung muss folgendes enthalten:
Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie eine unverzichtbare Schlüsselrolle für das Unternehmen innehaben. Dazu gehört auch eine kurze Information über die entsprechende Tätigkeit vor Ort.
Wir werden Sie rechtzeitig informieren, ob Ihr Kind für eine Notbetreuung in Frage kommt. Wie die Notbetreuung genau aussehen wird, werden wir schulintern bis spätestens Dienstagmittag festlegen und den entsprechenden Eltern mitteilen.
Ich bitte Sie noch einmal, alles dafür zu tun, die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Gesundheitsschutz der Kinder hat Vorrang vor der Betreuung!

Herzliche Grüße
Natalie Kusch
 
Schulleiterin

Meta